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1240. Februar 10. o. O.

4. id. Febr.

Bischof Thomas bestätigt den Vertrag, welchen Mag. Boguslaus sein Archidiakon unter Zustimmung des Kapitels mit den Tempelherren bezüglich des zu seiner Pfründe gehörigen Zehnten von Brosecz (Brosewitz bei Ohlau) gemacht, wonach, falls die Templer das Gut an Deutsche austhun, sie jährlich 9 Mark, wenn sie es selbst bewirtschaften, 8 Mark an den Archidiakon zu zahlen haben. Wenn die Templer den Vertrag nicht halten, hat der Archidiakon auf den ganzen Zehnten in der ursprünglichen Gestalt Anspruch.

Z. Die Kanoniker Sdizlaus, Pribizlaus und Eccehardus.


Domarch lib. nig. f. 427 a, vergl. Stenzel im Jahresbericht der vaterl. Ges. 1838, S. 11.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.